
{"meta":{"meta-title":"Schachklub < Geselligkeit","meta-description":"Schachklub < Geselligkeit","canonical-url":"https:\/\/berlinerklassik.bbaw.de\/geselligkeit\/26","api-url":"https:\/\/berlinerklassik.bbaw.de\/api\/geselligkeit\/26","zitat":{"titel":"Schachklub","bereich":"Geselligkeit","bearbeitet":""},"breadcrumb":[{"url":"https:\/\/berlinerklassik.bbaw.de\/geselligkeit","text":"Geselligkeit"},{"url":"https:\/\/berlinerklassik.bbaw.de\/geselligkeit\/26","text":"Schachklub"}]},"data":{"id":26,"name":"Schachklub","sitz1":"Eigenes Lokal in der J\u00e4gerstra\u00dfe 79","sitz2":null,"gegruendet":"16.10.1803","aufgeloest":"1850","geschichte_programm":null,"struktur_organisation":null,"statuten":"Landesarchiv Berlin\nA Rep. 060-14, Nr. 1: Gesetze des Schach-Clubs von 1805 (mit \u00c4nderungen von 1822)\n                                     mit dem Verzeichnis von 139 Mitgliedern\n                                    (rot eingebundenes Buch mit Goldschrift und Gold-Verzierungen)\n\n\nGesetze des am 16ten October 1803 gestifteten Schach-Clubs revidirt und sanctionirt den 30ten May 1805.\n\u00a7 1 Absicht des Schach-Clubs.\nDer Schach-Club bildet eine Gesellschaft, deren Mitglieder sich als Liebhaber des Schach-Spiels vereinigt haben, an einem bestimmten Ort in der Stadt t\u00e4glich zusammen zu kommen.\n\n\u00a7 2. Fundamental-Gesetz.\nDer Zweck der Mitglieder des Schach-Clubs ist einzig und allein: Schach zu spielen oder diesem Spiele zuzusehen; es darf daher durchaus kein anderes Spiel, als dieses, es habe Namen wie es wolle, zugelassen und gespielt werden. Um diesen Zweck desto leichter zu erreichen, d\u00fcrfen nur Liebhaber des Schach-Spiels zu Mitgliedern der Gesellschaft in Vorschlag gebracht, und angenommen werden, wobei noch ausdr\u00fccklich festgesetzt wird, da\u00df \u00fcber dieses Fundamental-Gesetz, zu keiner Zeit, und in keinem Fall ein Vorschlag zur Ab\u00e4nderung gemacht, angeh\u00f6rt, noch weniger von der Direction des Clubs der Gesellschaft zum Vortrag gebracht werden soll, noch darf, und macht eben daher dieses Fundamental-Gesetz von den \u00fcbrigen Gesetzen dadurch eine Ausnahme, da\u00df es nie durch die Majoritaet abge\u00e4ndert werden kann, noch soll.\n\n\u00a7 3. Gleichheit der Mitglieder des Schach-Clubs.\nDie Mitglieder dieses Schach-Clubs haben alle gleiche Rechte und Verpflichtungen, diejenigen F\u00e4lle ausgenommen, welche noch n\u00e4her bestimmt werden.\n\n\u00a7 4. Anzahl der Mitglieder und ihre Vermehrung.\nDie Anzahl der Mitglieder ist f\u00fcr jetzt auf Achtzig eingeschr\u00e4nkt und die Namen derselben sollen nach der Ordnung der Zeitfolge, wie sie zur Gesellschaft getreten sind, in das zu diesem Behuf vorhandene Buch eingetragen werden. Ist dieser Numerus vorhanden, so wird die Gesellschaft als geschlossen angesehen, und kann demn\u00e4chst keine Aufnahme eher statt finden, als bis eine Vacantz eingetreten ist.\nDoch kann ihre Anzahl dereinst nach dem Beschlu\u00df der Gesellschaft vermehret werden.\n\n\u00a7 5. Eintheilung der Gesellschaft.\nDie Gesellschaft soll aus Mitgliedern auf bestimmte Zeit und aus Mitgliedern auf unbestimmte Zeit bestehen. Jene machen die Erste Classe der Gesellschaft, diese die Zweyte Classe derselben aus.\n\n\u00a7 6. Mitglieder Erster-Classe.\nMitglieder Erster-Classe sind solche, die entweder f\u00fcr best\u00e4ndig in Berlin sich aufhalten, oder deren Aufenthalt allhier zwar nicht fixirt ist, die aber doch, zu welcher Zeit es sey, an den Vortheilen und Rechten des Schach-Clubs Theil nehmen wollen, und welche daher insgesammt in R\u00fccksicht der \u00fcbernommenen Verbindlichkeiten zur Erhaltung und Fortdauer des Schach-Clubs als best\u00e4ndige Mitglieder anzusehen sind.\n\n\u00a7 7. Deren Rechte und Befugnisse.\nIhnen steht das gemeinschaftliche Eigenthums-Recht an den, der Gesellschaft geh\u00f6rigen Sachen, zu; - sie allein k\u00f6nnen Gesetz-Vorschl\u00e4ge machen; - neue Mitglieder vorschlagen; - sind berechtigt, bei Wahlen neue Mitglieder und andern Angelegenheiten des Clubs ihre Stimmen abzugeben, und aus ihnen werden die Directoren der Gesellschaft genommen.\n\n\u00a7 8. Mitglieder Zweiter-Classe.\nMitglieder Zweiter-Classe dagegen sind diejenigen, deren Aufenhalt in Berlin zwar nicht bestimmt, jedoch wenigstens auf ein halbes Jahr eingeschr\u00e4nkt ist. Ihre Anzahl kann wegen des \u00f6ftern Wechsels derselben nicht auf einen festgesetzten Numerus eingeschr\u00e4nkt werden, und ist, und bleibt daher unbestimmt.\n\n\u00a7 9. Deren Rechte und Befugnisse.\nDie Zeit ihres Bleibens in dieser Classe ist der Regel nach auf Sechs Monate bestimmt. W\u00e4hrend dieses Zeitraums genie\u00dfen sie die allgemeinen Rechte der Mitglieder Erster-Classe, und sind daher befugt, die Anstalten und Sachen der Gesellschaft zu ihrer Unterhaltung und zu ihrem Vergn\u00fcgen zu benutzen, auch den allgemeinen Versammlungen derselben beizuwohnen, nur erlangen dieselben kein Eigenthums- und Stimm-Recht. Ein solches Mitglied Zweiter-Classe kann auch die ihm erzeigte Gastfreundschaft nicht dahin ausdehnen, da\u00df es G\u00e4ste mitbringt, sondern es hat sich dasselbe, wenn es jemand mit der Gesellschaft bekannt machen will, an eins der Mitglieder Erster-Classe zu wenden, welches gewi\u00df nicht unterlassen wird, den Gast des Mitgliedes Zweiter-Classe einzuf\u00fchren und auf dessen Kosten, nach genauerer R\u00fccksprache, zu bewirthen.\n\n\u00a7 10. Fortsetzung.\nSollte sich der Aufenthalt eines solchen temporellen Mitgliedes allhier verz\u00f6gern, so kann auch sein Aufenthalt im Schach-Club auf ein anderweitiges halbes Jahr verl\u00e4ngert werden; wobei es alsdenn von dem jedesmaligen Ermessen der Direction abh\u00e4ngen soll, ob sie \u00fcber die Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts eines solchen Mitglieds 2ter Classe nach Ablauf des halben Jahres eine zweite Ballotage veranstalten wolle, oder ob sein Verbleiben in der Gesellschaft, ohne alle Ballotage verstattet werden k\u00f6nne.\nWird jedoch dessen Aufenthalt hierselbst auf immer fixirt, so mu\u00df es sich zur Aufnahme in die Erste-Classe melden, in welchem Fall es solange Mitglied 2ter Classe bleibt, bis seine Aufnahme auf eben die Art erfolgt ist, wie die weiter unten n\u00e4her zu bestimmende Aufnahme eines Mitgliedes Erster-Classe.\n\n\u00a7 11. Direction des Schach-Clubs.\nDie Direction s\u00e4mmtlicher Angelegenheiten und Gesch\u00e4fte, wlche den Schach-Club betreffen, wird einem Ausschu\u00df von drei Mitgliedern \u00fcbertragen, welche alle Jahr im Monat April aus den Mitgliedern Erster-Classe gew\u00e4hlt, und zu Directoren des Schach-Clubs bestellt, und angenommen werden.\n\n\u00a7 12. Deren Rechte und Verbindlichkeiten.\nDie Direction hat die Verpflichtung auf sich , s\u00e4mtliche den Schach-Club betreffende Gesch\u00e4fte und Angelegenheiten zu leiten und zu besorgen; mithin solche Verf\u00fcgungen und Anordnungen zu treffen, wodurch der Zweck der Gesellschaft und die Einrichtung des Ganzen, nicht nur erhalten, sondern auch Verbesserung und Vollkommenheit in der Folge bew\u00fcrkt werden k\u00f6nnen. Diese Beschl\u00fcsse und Verf\u00fcgungen fassen sie jedesmal, nach der unter ihnen obwaltenden Mehrheit ab, so da\u00df Einer von ihnen, von den \u00fcbigen beiden \u00fcberstimmt werden kann.\n\n\u00a7 13. Fortsetzung.\nDiesem zufolge liegt der Direction ganz besonders und vorz\u00fcglich ob:\na.) alles dasjenige, was der Gesellschaft als Eigenthum geh\u00f6rt, es habe Namen, wie es wolle, in genaue R\u00fccksicht zu nehmen, und dar\u00fcber ein besonderes Verzeichni\u00df zu f\u00fchren;\nb.) Die von den Mitgliedern beider Classen eingegangenen Beitr\u00e4ge, und sonstigen Eink\u00fcnfte der Gesellschaft geh\u00f6rig zu verrechnen und aufs zweckm\u00e4\u00dfigste zu verwenden.\nc.) f\u00fcr die Aufrechthaltung der gesellschaftlichen Gesetze zu sorgen, und eine jede Abweichung davon bestm\u00f6glich zu verhindern; weshalb sie berechtigt ist, wenn jemand den Gesetzen zuwider handelt, oder sich wohl gar einer Beleidigung der Gesellschaft schuldig macht, m\u00fcndlich, oder schriftlich ein vorschriftsm\u00e4\u00dfiges Betragen zu verlangen, und ein solches Mitglied, im Fall die Bem\u00fchungen der Direction fruchtlos ausfallen sollten, zur Kenntni\u00df der Gesellschaft zu bringen, damit diese entscheide, was nun zu thun sey.\nd.) Die jedesmahlige Wohnung f\u00fcr die Gesellschaft auszumitteln, den Mieths-Contract dar\u00fcber in deren Namen zu entwerfen, und denselbe, nach zuvor eingeholter Genehmigung, und Zustimmung der Gesellschaft, zu vollziehen;\ne.) Den Etat des Schach-Clubs zu entwerfen, s\u00e4mmtliche Zahlungen anzuweisen, die j\u00e4hrliche Rechnung des Rendanten zu revidiren, und deren Decharge, im Namen der Gesellschaft zu ertheilen;\nf.) Die General-Versammlungen, in sofern sie in dringenden F\u00e4llen nothwendig erachtet werden sollten, zusammen zu berufen, auch unter sich Conferenzen zu veranla\u00dfen, die in s\u00e4mmtlichen Versammlungen deliberirten Gegenst\u00e4nde zu Protocoll zu bringen und diese im Archiv der Gesellschaft niederzulegen;\ng.) Die Wahl und Aufnahme eines Mitgliedes, und eines neuen Directors vorschriftm\u00e4\u00dfig zu veranla\u00dfen, und zu betreiben;\nh.) Die Ordnung der Oeconomie jederzeit zu erhalten, dar\u00fcber den n\u00f6thigen Contract mit dem Oeconomen zu entwerfen, und zu vollziehen; f\u00fcr denselben die Taxe der gew\u00f6hnlichen Bed\u00fcrfnisse anzufertigen, und solche nach den Zeit-Umst\u00e4nden abzu\u00e4ndern; auch auf das Betragen des Oeconomen und der zur Bedienung der Gesellschaft bestimmten Dienst-Bothen aufmerksam zu seyn, und alles was bei diesen den Regeln der Anst\u00e4ndigkeit und Sittlichkeit entgegen seyn k\u00f6nnte, zu verhindern.\n\n\n[...]\n\n\u00a7 23. Fortsetzung [Secretariats-Gesch\u00e4fte]\nUnter ihrer besondern Aufsicht befinden sich s\u00e4mmtliche Zeitschriften und B\u00fccher, welche dem Schach-Club angeh\u00f6ren, und liegt ihnen ganz vorz\u00fcglich ob, dahin zu sehen, da\u00df erstere zur rechten Zeit eingehen, im Lese-Zimmer ausgelegt, und mit den \u00fcbrigen B\u00fcchern ebenfalls sorgf\u00e4ltig gesammlet und aufbewahrt werden.\n\n[...]\n\n\u00a7 35. Wahl der Mitglieder Erster-Classe.\nZu Mitgliedern sowohl Erster als Zweiter Classe k\u00f6nnen nur solche Personen vorgeschlagen werden, welche zum Civil, Adelichen, B\u00fcrgerlichen, Geistlichen, oder gelehrten Stande geh\u00f6ren, nach der Art, wie es bisher schon Norm gewesen ist. Doch versteht es sich von selbst, da\u00df dieses keine Einschr\u00e4nkung f\u00fcr den Stand der G\u00e4ste nach sich zieht, die jemand mitbringen will.\n\n[...]\n\u00a7 48. Beitrag der Mitglieder Erster-Classe\nZur Bestreitung s\u00e4mmtlicher Ausgaben des Schach-Clubs ist jedes Mitglied Erster-Classe verpflichtet: alle Jahr den Beitrag von Sechs Rthaler in courant zu erlegen, und denselben in halbj\u00e4hrigen Ratis mit Drei Rthaler und zwar den 1ten April, und den 1ten October jedes Jahres praenumerando, dem Rendanen, gegen dessen Quittung einzuh\u00e4ndigen; wobei jedoch einem jeden Mitgliede frei steht, auch f\u00fcr das ganze laufende Jahr den Beitrag zu entrichten.\n\n\u00a7 49. Eintrittsgeld des Neuen Mitgliedes.\nDa jedes neu aufgenommene Mitglied Erster Classe den Vortheil genie\u00dft, da\u00df es in eine bereits organisirte Gesellschaft tritt, ein angekauftes Inventarium vorfindet, und seine Antheil daran erworben hat, so hat es die Verbindlichkeit auf sich, au\u00dfer dem gew\u00f6hnlichen Beitrag, noch F\u00fcnf Rthl 12 gr. courant an Eintrittsgeld an den jedesmaligen Rendanten der Gesellschaft zu entrichten.\n\n\u00a7 50. Beitrag der Mitglieder Zweiter Classe.\nDie Mitglieder Zweiter Classe bezahlen eben den Beitrag, welchen Mitglieder Erster Classe entrichten, jedoch sind sie, da sie kein Eigenthums Recht an dem Mobiliare des Clubs erhalten von Erlegung des Eintrittsgeldes frei. Tritt der Fall ein, da\u00df ein Mitglied Zweiter Classe die Mitgliedschaft der Ersten Classe erhalten hat, so mu\u00df dasselbe, wie sich von selbst versteht, gleich nach seiner Aufnahme das gesetzm\u00e4\u00dfig Eintrittsgeld von F\u00fcnf Rthl 12 gr. entrichten.\n\n\u00a7 51. Befugnisse der Mitglieder gegen den Wirth.\nEin jedes Mitglied ist berechtigt von dem Wirth an \u00fcblichen Speisen und Getr\u00e4nken, was und so viel ihm beliebt, zu fordern. Der Oeconome ist verpflichtet, das geforderte so bald als m\u00f6glich, und von geh\u00f6riger G\u00fcte, f\u00fcr die gew\u00f6hnlichen und \u00fcblichen Preise, und nach der von der Direction erhaltenen Taxe, durch seine Leute verabreichen zu lassen.\n\n[...]\n\n\u00a7 53. Schach-Spiel-Gelder\nDie bei Lichte spielenden Personen erhalten f\u00fcr jeden Spieltisch, zwei brennende Lichter von dem Oeconomen, wof\u00fcr jede bei Licht spielende Person f\u00fcr den ganzen Abend Ein gl. 6 d. zu entrichten hat.\n\n[...]\n\n\u00a7 55. Zulassung der G\u00e4ste \u00fcberhaupt.\nEin Mitglied Erster Classe hat das Recht einen Fremden ohne Unterschied des Standes, und der Religion, als Gast in die Gesellschaft einzuf\u00fchren, aber auch die Verpflichtung auf sich, denselben bei seinem Ersten Besuch, wenigstens einem der anwesenden Directoren vorzustellen, wobei es sich von selbst versteht, da\u00df, da der Schach-Club eine geschlossene Gesellschaft, und kein Ort ist, wo ein jeder f\u00fcr sein Geld alles erhalten kann, jedes Mitglied, welches einen Gast einf\u00fchrt, f\u00fcr denselben auch alles bezahlen m\u00fcsse, was dieser verzehret hat, und da\u00df daher von dem Gaste durchaus keine Bezahlung angenommen werden darf, als wornach auch der Oeconome angewiesen ist.\n\n\u00a7 56. Zulassung der einheimischen G\u00e4ste.\nIst der eingef\u00fchrte Fremde einheimisch, so darf er nur Dreimal mitgebracht werden; jedoch wird sochen Personen eine Ausnahme gestattet, von deren anerkannten guten Schach-Spiele, die Gesellschaft sich Nutzen und Vergn\u00fcgen zu versprechen hat.\n\n\u00a7 57. Zulassung der ausw\u00e4rtigen G\u00e4ste\nIst es hingegen ein ausw\u00e4rtiger Fremde, so hat die Direction zu erforschen:\n1.) ob dessen Aufenthalt allhier nicht l\u00e4nger als Ein Monat dauert, oder\n2.) ob er auch l\u00e4nger allhier verweilen wird, oder endlich,\n3.) ob er von Zeit zu Zeit anhero kommt?\nIm Ersten Fall, wenn sein Aufenthalt nicht \u00fcber Vier Wochen dauert, findet keine Einschr\u00e4nkung bei ihm statt; ein solcher ausw\u00e4rtiger Fremde kann t\u00e4glich die Gesellschaft besuchen, und nach dem ersten Mal, f\u00fcr seine eigene Rechnung im Schach-Club zehren, nur mu\u00df er zuvor, von einem Mitgliede Erster Classe geh\u00f6rig eingef\u00fchrt, und den Directoren vorgestellt, auch sein Name und Charakter etc. in dem, im Lesezimmer t\u00e4glich ausliegenden, ausw\u00e4rtigen Fremden-Buche eigenh\u00e4ndig von ihm eingetragen worden seyn.\nIm zweiten und dritten Fall aber mu\u00df ein ausw\u00e4rtiger Fremde, wenn er l\u00e4ngere Zeit hier verweilt, oder von Zeit zu Zeit anhero kommt, und den Schach-Club besuchen will, sich zur Aufnahme Zweiter Classe anmelden.\n\n\u00a7 58. Bibliothek des Schach-Clubs.\nDie \u00fcber das Schach-Spiel herausgekommene B\u00fccher und sonstige Schriften, welche der Schach-Club besitzt, oder in der Folge noch acqueriren m\u00f6chte, sind zwar der freien Disposition der Mitglieder \u00fcberlassen, jedoch m\u00fcssen selbige f\u00fcr immer im Lese-Zimmer aufbewahret bleiben, und d\u00fcrfen solche unter keinerlei Vorwand, von einem Mitgliede, weg und mit nach Hause genommen werden. Bereits asservirte Zeitschriften als Journale, und Zeitungen k\u00f6nnen einem Mitgliede ohne Anstand, auf einige Tage \u00fcberla\u00dfen werden. Will daher ein Mitglied eine solche Zeitschrift, welche nicht mehr im Lese-Zimmer \u00f6ffentlich ausliegt, mit nach Hause nehmen, so hat dasselbe seinen Wunsch einem der Directoren zu er\u00f6ffnen, welcher ihm das verlangte, gegen einen Empfang-Schein aush\u00e4ndigen wird.\n\n\u00a7 59. Verkauf der Zeitschriften.\nS\u00e4mmtliche Zeitschriften, als Journale und Zeitungen solle alle Drei Jahre im Monat Februar, im Lesezimmer \u00f6ffentlich an den Meistbietenden versteigert werden.\nDas daraus gel\u00f6ste Geld \u00fcbergiebt die Direction, welche \u00fcberhaupt dieses Gesch\u00e4ft zu f\u00fchren hat, der gesellschaftlichen Casse, welche Summe demn\u00e4chst der Rendant in der Rechnung aufzunehmen hat.\n\n\u00a7 60. Besondere Speise-Tage.\nVon Zeit zu Zeit wird die Direction ein gemeinschaftliches m\u00e4\u00dfiges Mittags- oder Abend-Essen veranstalten, und die Mitglieder dazu mittelst einer Anzeige einladen. Die Zeit des Speisens wird in der Regel Mittags um halb Zwei Uhr und Abends sp\u00e4tens um halb Neun Uhr festgesetzt.\nDa an einer solchen gemeinschaftlichen Tafel nicht Portionsweise, wie es ausserdem jeden Abend gebr\u00e4uchlich ist, gespeist werden darf, so ist es auch nicht erlaubt, mehrere, oder andere Spiesen, als der allgemeine Tisch liefert, oder ein besonderes Dessert, sich geben zu lassen, um sich und seine G\u00e4ste damit zu bewirthen.\n\n\u00a7 61. Feier des Stiftungs Tags.\nAuch wird der Stiftungs-Tag des Schach-Clubs den 16ten October jedes Jahres gefeiert, und zu dem Ende, ein Mittags-Essen an diesem Tage von der Direction veranstaltet werden, deren Ermessen die Festsetzung des Preises sowohl dieses, als auch aller \u00fcbrigen Mittags- und Abend-Essen \u00fcberlassen bleibgt.\n\n\u00a7 62. Unzul\u00e4ssigkeit des Collectirens.\nDie Mitglieder machen sich anheischig in dem Schach-Club f\u00fcr niemanden eine Collectezu sammlen, weil die Erfahrung es gelehret hat, da\u00df manches Mitglied, so edel gesinnt es auch ist, doch gerade andere Ausgaben dieser Art zu bestreiten hat, und eben daher es unangenehm finden k\u00f6nnte, gleichsam gezwungen beitragen zu m\u00fcssen.\n\n[...] Insgesamt 70 \u00a7\n\nUrkundlich unter s\u00e4mmtlicher Mitglieder eigenh\u00e4ndiger Unterschrift und beigedruckten Schach-Clubs Siegel\nGegeben Berlin den 30ten May im Jahre 1805.\n\n1. Litzmann\n2.  Berger\n3.  L Bendavid\n4.  Hirt\n5. Klaatsch\n6. Tiemann\n7. Nicolai\n8. Wendt\n9. M\u00fcller\n10. Peguilhen\n11. Schmiedlich\n12. Kienitz\n13. Bocquet\n14. Grosse\n15. B\u00fcndellen\n16. H Meyer\n17. Jachtmann\n18. Bury\n19. Schleuen\n20. Hecht\n21. Pintschker\n22. Brune (Brunn?)\n23. Behrendt\n24. Hummel senior\n25. J\u00fcgel\n26. H d\u2019Anieres\n27. P Sannier (?)\n28. Simon\n29. Herklots\n30. Wohlbr\u00fcck\n31. Lowe\n32. Genelli\n33. Barandon\n34. Fr. Schulz\n35. Bernard\n36. Zierlein\n37. Gr\u00f6ben\n38. Gogel (?)\n39. Hainchelin\n40. Becherer\n41. Hetzel sen.\n42. Geist  sonst Beeren genannt\n43. G Schadow\n44. Schmidt\n45. Michalski\n46. Hummel junior\n47. Meyr\n48. Joller (?)\n49. JG Walch\n50. Gravenstein\n51. Kienitz senior\n52. Z\u00e4pelit...\n53. Hempel\n54. ..immlik\n55. Louis Catel\n56. H Concialini\n57. \u2026 du Titre\n58. C Moritz\n59. Fr D\u00fcrre\n60. Donner\n61. Richter\n62. Balan\n63. Gw...\n64. Poselger\n65. Krahmer\n66. Huschke\n67. Schl\u00fcter\n68. Eberhardi\n69. Wilmanns\n70. K....b\u00e4cher\n71. Scholtz\n72. G Beckedorff\n73. Vethaike\n74. Gentz\n75. Rowe\n76. Ebeling\n77. Wolf\n78. Steinmeyer jun.\n79. Detroit\n80. Rehberg\n81. Himly\n82. Erhard\n83. Nac...dihen\n84. von Gaged\n85. v ...schler\n86. F.L.Bouvier\n87. Ideler\n88. Krezzert\n89. Wittich\n90. Gordeler\n91. ....dt\n92. Erbkam\n93. Bucholz\n94. Ru(a)ppenth...\n95. Eichhorn\n96. Fr..\n97. Clermons\n98. Rillerbach\n99. Mila\n100. Heims (?)\n101. Serviere\n102. Busch\n103. Friccius\n104. Seyppel\n105. K....\n106. May\n107. Dirksen\n108. Pochhammer\n109. Naud\u00e9\n110. Wohlers\n111. Link\n112. Deych\n113. Heckstadt\n114. DKA Rudolphi\n115. Zeihe\n116. J. Schlesinger\n117. Troschel\n118. Nauck\n119. Schiller\n120. Sibrand\n121. Bandy\n122. Streckfu\u00df\n123. A. Gerstacker\n124. I J Encke\n125. T. Biehler\n126. v Tscheischky\n127. Schlau\n128. T. W Ziegler\n129.  v Canisien\n130. Dr. v. Kayserlingk\n131. OttoCrelinger\n132. vSranen\n133. Pelkma..\n134. Biener\n135. K. Levezow\n136. Engelhardt\n137. Barby\n138. Berg\n139. Ludol...\n\n\n\n","quellen":null,"abbildungen":null,"created_at":"1970-01-01T00:33:25.000000Z","updated_at":"1970-01-01T00:33:25.000000Z","created_user":10,"updated_user":10,"wirdbearbeitet":null,"freigeschaltet":null,"kommentar":"T\u00e4gliche Zusammenk\u00fcnfte\nBesa\u00df ein Lesezimmer mit eigener Bibliothek","andere_namensformen":null,"bis_heute":null,"mitglieder":[{"id":53,"bkperson_id":706,"eingetreten_datum":"","ausgetreten_datum":"","umfeld":null,"kommentar":null,"mitgliedstyp_id":null,"updated_at":null,"pivot":{"geselligkeit_id":26,"personmitgliedsdaten_id":53},"person":{"id":706,"bknachname":"Catel","bkvorname":"Ludwig 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