
{"meta":{"meta-title":"Milit\u00e4rische Gesellschaft < Geselligkeit","meta-description":"Milit\u00e4rische Gesellschaft < Geselligkeit","canonical-url":"https:\/\/berlinerklassik.bbaw.de\/geselligkeit\/29","api-url":"https:\/\/berlinerklassik.bbaw.de\/api\/geselligkeit\/29","zitat":{"titel":"Milit\u00e4rische Gesellschaft","bereich":"Geselligkeit","bearbeitet":""},"breadcrumb":[{"url":"https:\/\/berlinerklassik.bbaw.de\/geselligkeit","text":"Geselligkeit"},{"url":"https:\/\/berlinerklassik.bbaw.de\/geselligkeit\/29","text":"Milit\u00e4rische Gesellschaft"}]},"data":{"id":29,"name":"Milit\u00e4rische Gesellschaft","sitz1":null,"sitz2":null,"gegruendet":"02.07.1801","aufgeloest":"1805","geschichte_programm":null,"struktur_organisation":null,"statuten":"1803\n\nVerfassung und Gesetze\n\n\u00a7 1. Zweck der Gesellschaft\nDer Zweck der Gesellschaft ist: durch wechselseitige Mittheilung in allen Zweigen der Kriegskunst auf eine Art zu belehren; welche, indem sie zur Erforschung der Wahrheit ermuntert, die Schwierigkeiten, so wie die leichtm\u00f6gliche Einseitigkeit des Privat-Studiums vermeiden l\u00e4\u00dft, und am besten geeignet zu seyn scheint, Theorie und Praxis in das richtige Verh\u00e4ltnis zu setzen.\n\n\u00a7 2. Mitglieder der Gesellschaft\nDie Mitglieder der Gesellschaft bestehen aus K\u00f6niglich-Preu\u00dfischen Officieren und solchen Civilpersonen, welche entweder eine milit\u00e4rische Lehrstelle bekleiden, oder bey den  \u00fcbrigen mit der Armee in unmittelbarer Verbindung stehenden Civil-Collegiis arbeiten, oder im ausw\u00e4rtigen Departement angstellt sind. Auch abwesende Officiere und zur Aufnahme geeignete Civilpersonen k\u00f6nnen als Mitglieder Theil an der Gesellschaft nehmen. Fremde Officiere und Civilpersonen sind dagegen von der Gesellschaft ausgeschlossen.\n\n\u00a7 3. Organisation der Gesellschaft\nDie Gesellschaft hat einen Pr\u00e4ses; dieser best\u00e4tigt ihre Gesetze, und ohne seine Genehmigung k\u00f6nnen keine Aufs\u00e4tze gedruckt werden. Der Pr\u00e4ses f\u00fchrt die Oberaufsicht \u00fcber den Geist, der in der Gesellschaft herrscht. Die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse, die Leitung der Sitzungen, und aller \u00fcbrigen Gesch\u00e4fte, sind einem Mitgliede als Directeur der Gesellschaft aufgetragen. Ein Secretair f\u00fchrt das Protocoll der Sitzungen, so wie die Correspondenz, und hat die Bekanntmachung der Propositionen, und aller an die Gesellschaft eingegangenen Aufs\u00e4tze zu besorgen. Zur Verwaltung der \u00f6konomischen Gesch\u00e4fte hat die Gesellschaft unter ihren Mitgliedern einen Regisseur, und zur Aufsicht auf die B\u00fccher und Charten einen Bibliothekar ernannt. F\u00fcr diejenigen Deliberationen, welche weder wissenschaftliche Gegenst\u00e4nde an sich, noch die innere Verfasssung der Gesellschaft betreffen, sondern Bezug auf die Ausf\u00fchrung der Gesetze haben, ist eine Committ\u00e9e von einzelnen Mitgliedern erw\u00e4hlt; zu derselben geh\u00f6rt noch ein jeder abgegangener Directeur w\u00e4hrend des n\u00e4chstfolgenden Jahres. Alle Mitglieder der Gesellschaft haben unter sich, und mit dem Pr\u00e4ses, Directeur, der Committ\u00e9e etc. in allen \u00fcbrigen Punkten gleiche Rechte. Die Wahl des Directeurs, des Regisseurs und Bibliothekars geschieht bei dem Anfange eines jeden Jahres. Der Directeur, Regisseur und Bibliothekar k\u00f6nnen f\u00fcr das folgende Jahr nicht wiedergew\u00e4hlt werden; doch besorgen sie die Functionen der Neugew\u00e4hlten, wenn diese etwa eine Zeitlang abwesend seyn sollten. Aus der Committ\u00e9e treten alle vier Monate zwey durchs Loos bestimmte Mitlgieder, welche durch zwey neu gew\u00e4hlte ersetzt werden.\n\n\u00a7 4. Mittel zur Ausf\u00fchrung des Zwecks, welchen die Gesellschaft sich vor gesetzt hat\nDiese Mittel sind freundschaftliche Unterhaltungen \u00fcber milit\u00e4rische Gegenst\u00e4nde der Kriegskunst, welche in unserer Zeit eine besondere Aufmerksamkeit verdienen, und Beziehung auf die Verrichtung des Officiers im Kriege haben. Die anwesenden Mitglieder der Gesellschaft kommen in dieser Absicht w\u00f6chentlich einmal zusammen. Es wird in jeder Sitzung bestimmt, womit man sich in der n\u00e4chstfolgenden unterhalten und besch\u00e4ftigen will, damit man im voraus \u00fcber den bestimmten Gegenstand seine Gedanken sammeln kann. Ohne Vorlesung \u00fcber einen milit\u00e4rischen Gegenstand, an welchen die Discussionen und freundschaftlichen Unterhaltungen sich ankn\u00fcpfen k\u00f6nnen, findet keine Zusammenkunft statt.\n\n\u00a7 5. Fortsetzung\nDie Gesellschaft hat sich ihre Arbeiten und die Art und Weise, wie die gegenseitige Belehrung der Mitglieder geschehen soll, ganz bestimmt vorgeschrieben:\n1) Die Arbeiten bestehen in Verfertigung von milit\u00e4rischen Aufs\u00e4tzen, welche zur Belehrung und zur Veranlassung freundschaftlicher Auswechselungen von Ideen und Meinungen in der Gesellschaft abgelesen werden. Ein jedes Mitglied, welches die Gesellschaft mit einem Aufsatze unterhalten will, zeigt dieses vorher dem Directeur oder Secretair an, und \u00fcbergiebt ihn dem erstern einige Tage vor der Vorlesung; der letztere teilt diese Anzeige der Gesellschaft mit, und nach Folge dieser Anzeigen werden die Aufs\u00e4tze vorgelesen.\n2) Eine andere Unterhaltung der Gesellschaft besteht in der Vorlesung von Beantwortungen, Aufl\u00f6sungen und Ausarbeitungen milit\u00e4rischer Anfragen, welche sich die Mitglieder selbst unter einander vorlegen. Dies geschieht auf nachstehende Weise. Ein jedes Mitglied, welches glaubt, dass die Er\u00f6rterung irgend eines Gegenstandes der Gesellschaft von einigem Interesse seyn k\u00f6nnte, proponirt, ohne sich zu nennen, denselben zur Bearbeitung, indem es seine Propositionen auf einen Zettel schreibt, und in den Ballotier-Kasten wirft. Auch ganz kurze Anfragen und Beantwortungen geh\u00f6ren hierher, wenn sie nur einen Gegenstand von einigem Interesse betreffen. Die Committ\u00e9e ist ausdr\u00fccklich verpflichtet, auf passende Gegenst\u00e4nde dieser Art aufmerksam zu machen. Es ist festgesetzt, dass eine jede Anfrage oder Aufgabe sobald als m\u00f6glich beantwortet wird. Da es \u00fcbrigens sehr willkommen seyn mu\u00df, wenn mehrere Mitglieder zugleich einen und denselben Gegenstand bearbeiten, so wird nicht angezeigt, ob jemand die Beantwortung schon \u00fcbernommen habe, um die Mittheilung verschiedener Ansichten nicht zu hindern.\n3) Ferner findet die Gesellschaft Stoff zu ihrer Unterhaltung und Belehrung in den Anzeigen und Recensionen neuer milit\u00e4rischer Werke; denn es ist ein Gesetz, dass \u00fcber alle neuen milit\u00e4rischen Werke von einigem Werthe in der Gesellschaft Nachricht erteilt wird. Der Directeur hat die Verpflichtung, dahin zu sehen, da\u00df man keines \u00fcbergeht. Die Anzeigen und Recensionen dieser Werke \u00fcbernehmen die Mitglieder. Der Directeur beredet sich mit ihnen hier\u00fcber, sobald irgend ein milit\u00e4risches Werk von einigem Werthe erschienen ist. Es werden hierbei mehrere Stellen aus dem neuen Buche vorgelesen, wenn der Recensent glaubt, da\u00df sie der Gesellschaft zur Unterhaltung und Belehrung dienen m\u00f6chten, und es sonst an Aufs\u00e4tzen fehlt. Die Anzeige und Recension eines Werkes von einem Alphabet darf nicht \u00fcber \u00bd gedruckten Bogen und bey einem sehr interessanten Buche, wo Ausz\u00fcge statt finden k\u00f6nnen, nicht \u00fcber \u00bd Bogen betragen. Bey ausl\u00e4ndischen, seltenen und sehr kostbaren Werken wird auf den Vorschlag der Committ\u00e9e ein Auszug von bestimmter Gr\u00f6\u00dfe gemacht. Giebt ein Buch Veranlassung zu weitl\u00e4ufigeren Betrachtungen, als hier der Raum gestattet, so werden diese abgesondert, als Abhandlung, der Gesellschaft vorgelesen. Bey den Recensionen aller Werke, und vorz\u00fcglich bey solchen, welche preu\u00dfische Officiere zu Verfassern haben, wird die gr\u00f6\u00dfte Delicatesse beobachtet.\n4) Noch sucht die Gesellschaft eine n\u00fctzliche und zu ihrem Plan abzweckende Unterhaltung durch die Bearbeitung der Geschichte eines interessanten Feldzuges herbey zu f\u00fchren, und hierzu sind die Wintermonate, vom December an, bestimmt. Sie w\u00e4hlt dazu einen solchen, welcher durch Charten, Plane, und durch umst\u00e4ndliche Nachrichten eine genaue Beleuchtung verstattet. Einige Mitglieder liefern die topographischen Uebersichten und Details; anderer \u00fcbernehmen die Erl\u00e4uterung des Operations-Plans und der Beweggr\u00fcnde bey den verschiedenen Operationen; und noch andere die Auseinandersetzung und Er\u00f6rterung einzelner Vorf\u00e4lle in demselben. Der Directeur und Bibliothekar sorgen f\u00fcr alle hierzu erforderlichen H\u00fclfsmittel von Charten, Planen etc. Umst\u00e4ndliche Betrachtungen \u00fcber die Operationen eines Feldzuges oder die in demselben vorgefallenen Schlachten u. s. w. werden schriftlich verlesen, und, so wie die \u00fcbrigen einzelnen Aufs\u00e4tze, vorher angezeigt. Damit die Mitglieder sich zu dieser Unterhaltung vorbereiten k\u00f6nnen, so bestimmt die Gesellschaft zu Anfange des Novembers in jedem Jahre, welcher Feldzug gew\u00e4hlt werden soll, wer die vorerw\u00e4hnten Rubriken bearbeitet, in welcher Sitzung sie vorkommen u. s. w., und giebt hier\u00fcber gedruckte Avertissements, wie es im November 1802 geschehen ist.\n5) Endlich findet noch zur Aufmunterung f\u00fcr Arbeiten bey der Gesellschaft eine Art Preisschreiben statt, welcher aber, dem Character gem\u00e4\u00df, der die Gesellschaft beherrscht, nur durch eine gesetzliche Preisformel ausgezeichnet werden d\u00fcrfen.\n\n\u00a7 6. Fortsetzung\nDamit die Aufs\u00e4tze und Ausarbeitungen, Aufl\u00f6sungen und Beantwortungen der Aufgaben jedem Mitgliede recht n\u00fctzlich, und den Abwesenden mitgetheilt werden k\u00f6nnen, so l\u00e4\u00dft sie die Gesellschaft drucken.\nSie hat aber sich hierbei folgende Gesetze gemacht:\n1) Da\u00df ein jedes Mitglied durch den Eintritt in die Gesellschaft sich auf Ehre verpflichtet, diese Aufs\u00e4tze keinem andern mitzutheilen; und um diesen Zweck desto sicherer zu erreichen wird vor jedem Hefte der Denkw\u00fcrdigkeiten dieses Gesetz von neuem abgedruckt.\n2) Da\u00df nur solche Aufs\u00e4tze gedruckt werden, welche nicht unmittelbar die Vertheidigung und den Angriff der Preu\u00dfischen Staaten betreffen, oder sonst etwas enthalten, welches die Gr\u00e4nzen des Wirkungskreises, den die Gesellschaft sich vorgesetzt hat, \u00fcberschreiten w\u00fcrde. Die Committ\u00e9e der Gesellschaft hat die Verpflichtung, die zu druckenden Aufs\u00e4tze in dieser Hinsicht zu untersuchen, und diejenigen zum Druck auszuw\u00e4hlen, welche ein allgemeines Interesse haben.\n3) Es h\u00e4ngt von dem Verfasser eines jeden Aufsatzes ab, ob er ihn der Gesellschaft zum Drucke \u00fcbergeben will. Hat er ihn einmal hierzu bestimmt, so darf er ihn weder anderswo drucken lassen, noch zur Mittheilung an Fremde sich eines gedruckten Exemplars der Denkw\u00fcrdigkeiten bedienen.\n4) Der Directeur besorgt des Druck, welcher von drei zu drei Monaten geschieht, und trifft die Veranstaltung, da\u00df keine Exemplare in andere H\u00e4nde, als die der Mitglieder der Gesellschaft, kommen. Die Gesellschaft hat \u00fcberdies unter den Mitgliedern noch zwei Redacteurs, welche f\u00fcr die \u00e4u\u00dfere Form der Aufs\u00e4tze und f\u00fcr die Richtigkeit des Drucks sorgen.\n5) Der Secretair schickt jedem Mitgliede ein Exemplar, sobald der Druck eines Heftes vollendet ist, versiegelt zu.\n6) Diejenigen Mitglieder, welche nach Erscheinung mehrerer Hefte der Denkw\u00fcrdigkeiten in die Gesellschaft treten, m\u00fcssen, wenn sie die vor ihrem Eintritt erschienenen besitzen wollen, das St\u00fcck mit acht Groschen bezahlen.\n\n\u00a7 7. Fortsetzung\nAu\u00dfer den Aufs\u00e4tzen, kleinen Ausarbeitungen und Beantwortungen von Anfragen, und den Anzeigen und Recensionen neuer B\u00fccher, wird ein Auszug aus dem Protocoll der w\u00f6chentlichen Sitzungen gedruckt. Dieser Auszug wird Nachricht geben von dem, was in der  Sitzung abgehandelt ist, und die vorz\u00fcglichsten Bemerkungen enthalten, welche \u00fcber diesen oder jenen Gegenstand gemacht sind, ohne jedoch dabei ein Mitglied zu nennen.\n\n\u00a7 8. Verh\u00e4ltnis der abwesenden Mitglieder, in R\u00fccksicht der Arbeiten f\u00fcr die Gesellschaft und der gegenseitigen Belehrung\nDie abwesenden Mitglieder nehmen auf folgende Weise an der Gesellschaft Antheil:\n1) Sie erhalten alle Anfragen und Aufgaben, welche die Gesellschaft sich giebt; sie schicken selbst dergleichen, es sey unter ihrem Namen, oder anonymisch, an den Secretair ein, welcher sie der Gesellschaft mittheilt.\n2) Sie geben Beantwortungen und Aufl\u00f6sungen  auf die gegebenen Anfragen und Aufgaben, wenn sie es f\u00fcr gut finden, und diese werden entweder anonymisch oder unter ihrem Namen in der Gesellschaft verlesen, und wann sie es bewilligt haben, so wie die der anwesenden Mitglieder nachher gedruckt.\n3) Jedes abwesende Mitglied erh\u00e4lt, so wie die anwesenden, ein Exemplar der Denkw\u00fcrdigkeiten, und was sonst die Gesellschaft drucken l\u00e4\u00dft.\n4) Wenn die abwesenden Mitglieder der Gesellschaft Aufs\u00e4tze \u00fcbergeben, so werden diese in derselben vorgelesen, und auf den Fu\u00df gedruckt, wie es bei den Aufs\u00e4tzen der anwesenden Mitglieder geschieht.\n5) Wenn abwesende Mitglieder eine kurze Zeit in Berlin sind, so nehmen sie Antheil an der Gesellschaft; sie haben aber nicht das Stimmrecht. Dauert ihr Aufenthalt l\u00e4nger als ein Monat, so treten sie f\u00fcr diese Zeit in die Rechte der anwesenden, unterwerfen sich auch den Obligationen derselben.\n\n\u00a7 9. Das Formale der Sitzung\nDie Gesellschaft versammelt sich w\u00f6chentlich einmal (alle Mittwoche) um 5 Uhr Nachmittags, und um 6 Uhr geht die Sitzung unter Leitung des Directeurs an. Zuerst wird das Protocoll der letzten Sitzung von dem Secretair verlesen, um es zu berichtigen, wenn dies erforderlich seyn sollte; darauf zeigt dieser die eingegebenen Propositionen an. Haben Mitglieder selbst etwas vorzutragen, oder wollen sie \u00fcber gethane Vorschl\u00e4ge ihre Meinung sagen, so geschieht es jetzt. Hierauf wird zu der Verlesung der Aufs\u00e4tze oder Beantwortung der Aufgaben und Anfragen geschritten.\nDerjenige, welcher die Vorlesung h\u00e4lt, theilt sie so viel als m\u00f6glich in Ruhepunkte, und h\u00e4lt hier einen Augenblick im Lesen an, um den Mitgliedern Veranlassung zu geben, ihre Meinung \u00fcber den vorgekommenen Gegenstand zu \u00e4u\u00dfern, und dadurch ihn noch mehr zu erl\u00e4utern und aufzukl\u00e4ren. So oft es angeht, giebt der Vorlesende durch beil\u00e4ufige Bemerkungen hierzu Gelegenheit. Hierbnei ist aber festgesetzt, da\u00df niemand anders reden kann, als zu ganzen Gesellschaft. Redet jemand zu seinem Nachbar, so fordert der Secretair den Redner mit einer Klingel zur Fortsetzung der Vorlesung auf. Jeder, der einen Aufsatz vorliest, mu\u00df ihn so einrichten, da\u00df um 8 Uhr die Sitzung geendigt seyn kann. Ein Aufsatz, der nicht in einer Stunde, ununterbrochen vorgelesen, geendigt ist, f\u00fcllt mehrere mehrere Sitzungen aus, und mu\u00df dazu zweckm\u00e4\u00dfige Abtheilungen haben. Bei kleineren Aufs\u00e4tzen werden noch Anzeigen und Recensionen vorgelesen.\nDamit bei der Vorlesung ein jedes Mitglied die etwa ben\u00f6tigten Plane und Charten nachsehen kann, so vertheilt der Bibliothekar dieselben vor der Sitzung auf den Tischen. Fehlt es an mehreren Exemplaren, so wird eine Skizze derselben auf die Tafel verzeichnet, dies besorgt der Directeur.\n\n\u00a7 10. Aufnahme der anwesenden Mitglieder\nDie Anzahl der anwesenden Mitglieder ist vorl\u00e4ufig auf funfzig bestimmt. Die Committ\u00e9e macht der Gesellschaft bemerklich, auf welche Branche der milit\u00e4rischen Wissenschaften man bey der Wahl neuer Mitglieder zu sehen habe.\nOhne Einschickung eines milit\u00e4rischen Aufsatzes kann Niemand in die Gesellschaft treten. Ein solcher Aufsatz wird anonym mit dem Namen in einem versiegelten Zettel an den Secretair geschickt. Findet die Gesellschaft den Aufsatz gut, so wird der Zettel ge\u00f6ffnet; sonst aber in Gegenwart des Directeurs und zweier Mitglieder der Committ\u00e9e verbrannt. Im ersteren Fall wird acht Tage nachher \u00fcber seine Aufnahme ballotirt. Bei Prinzen vom Hause, Regiments-Chefs und General-Adjutanten Sr. Majest\u00e4t des K\u00f6nigs findet inde\u00df keine Wahl statt, ihr Wunsch entscheidet.\n\n\u00a7 11. Aufnahme der abwesenden Mitglieder\nJeder Officier, welcher sich mit den Kriegswissenschaften besch\u00e4ftigt, und darin einige Fortschritte gemacht hat, eignet sich zu dieser Klasse der Mitglieder der Gesellschaft. Die Aufnahme geschieht hier eben so, wie bei den anwesenden Mitgliedern, und es wird also die Einschickung eines Aufsatzes erfordert. Bei Stabs-Officieren findet jedoch keine Wahl statt; ein jeder, der an der Gesellschaft Theil zu nehmen w\u00fcnscht, ist Mitglied derselben.\n\n\u00a7 12. Allgemeine Verpflichtungen in der Gesellschaft\nEin jedes Mitglied unterschreibt beim Eintritt in die Gesellschaft die Verpflichtungen, welche es gegen die Gesellschaft zu beobachten hat, und erh\u00e4lt von dieser eine gegenseitige Ausstellung.\n\n\u00a7 13. Oekonomische Verfassung\nBei dem Eintritt in die Gesellschaft zahlt jedes Mitglied einen Friedrichsd\u2019or, zum Fonds der Gesellschaft; in der Folge tr\u00e4gt jedes abwesende Mitglied monatlich einen Thaler, und jedes abwesende Mitglied einen halben Thaler, zur Bestreitung der Ausgaben der Gesellschaft bei. Diese bestehen in folgenden:\n1) in der Miethe f\u00fcr einige Zimmer, in denen die anwesenden Mitglieder w\u00f6chentlich einmal zusammenkommen;\n2) in der Anschaffung solcher neuen B\u00fccher, in franz\u00f6sischer oder englischer Sprache, von welchen die Gesellschaft glaubt, da\u00df sie f\u00fcr sie ein besonderes Interesse haben m\u00f6chten;\n3) in den Kosten, welche der Druck der in der Gesellschaft verlesenen Aufs\u00e4tze erfordert.\nSollte ein Mitglied in der Bezahlung dieser Beitr\u00e4ge zur\u00fcckbleiben, so wird es dreimal daran erinnert; das drittemal wird ihm zugleich  angezeigt, da\u00df es fernerhin nicht mehr die Denkw\u00fcrdigkeiten erhalten werde, wofern er nicht in vier Wochen alles  berichtige.\nGeschieht dies dennoch nicht, so wird, wenn nicht Unverm\u00f6genheit ihn entschuldigt, angenommen, da\u00df er aus der Gesellschaft treten wollte, und es finden alsdann die im folgenden \u00a7 bemerkten Verh\u00e4ltnisse statt.\nVon dem Antrittsgelde und den Beitr\u00e4gen sind diejenigen Mitglieder befreit, welche wegen ihrer \u00e4u\u00dferen Verh\u00e4ltnisse nur wenigen Anteil an der Gesellschaft nehmen k\u00f6nnen.\nBeim Schlusse des Jahres legt der Regisseur die Rechnung des verflossenen Jahres im Detail der Committ\u00e9e vor. Sie wird zugleich von dem Directeur unterschrieben. Ein Auszug derselben wird gedruckt.\n\n\u00a7 14. Austritt aus der Gesellschaft\nWenn ein Mitglied den preu\u00dfischen Milit\u00e4r-Dienst verl\u00e4\u00dft, so kann es dennoch ferner zu Gesellschaft geh\u00f6ren, wenn es in den Preu\u00dfischen Staaten wohnt, und die Gesellschaft seine fernere Theilnahme w\u00fcnscht. Tritt es aber in fremde Dienste, so h\u00f6rt es auf, mi9t der Gesellschaft in Verbindung zu stehen, und liefert die ihm als Mitglied zugeschickten Papiere und Denkw\u00fcrdigkeiten ab. Auch geschieht dies, wenn ein Mitglied sonst aus der Gesellschaft zu treten f\u00fcr gut befindet. Von einem verstorbenen Mitgliede werden die Denkw\u00fcrdigkeiten folglich zur\u00fcckgefordert; denn es ist ein Grundsatz der Gesellschaft, da\u00df die Denkw\u00fcrdigkeiten f\u00fcr kein Eigentum des Einzelnen angesehen werden k\u00f6nnen, sondern den Mitgliedern nur zum Gebrauch geliehen sind.\n\nQ.: Nachdruck der Denkw\u00fcrdigkeiten von 1985. Der Herausgeber wiederum hat die Statuten folgender Publikation entnommen:\nG. H. Kippel: Das Leben des Generals von Scharnhorst, 3 Theile, Leipzig 1869-1871, Teil 3, S. 255-262.\n\n","quellen":null,"abbildungen":null,"created_at":"1970-01-01T00:33:25.000000Z","updated_at":"1970-01-01T00:33:28.000000Z","created_user":10,"updated_user":21,"wirdbearbeitet":null,"freigeschaltet":null,"kommentar":null,"andere_namensformen":null,"bis_heute":null,"mitglieder":[{"id":682,"bkperson_id":4140,"eingetreten_datum":"","ausgetreten_datum":"","umfeld":null,"kommentar":null,"mitgliedstyp_id":null,"updated_at":null,"pivot":{"geselligkeit_id":29,"personmitgliedsdaten_id":682},"person":{"id":4140,"bknachname":"Clausewitz","bkvorname":"Carl","bkgeschlecht":"m","fm_personen_id":null,"lexname":null},"funktionen":[],"mitgliedschaften":[],"aktivitaeten":[]},{"id":814,"bkperson_id":3905,"eingetreten_datum":"","ausgetreten_datum":"","umfeld":null,"kommentar":null,"mitgliedstyp_id":null,"updated_at":null,"pivot":{"geselligkeit_id":29,"personmitgliedsdaten_id":814},"person":{"id":3905,"bknachname":"Menu von Minutoli","bkvorname":"Johann Heinrich Carl","bkgeschlecht":"m","fm_personen_id":null,"lexname":null},"funktionen":[],"mitgliedschaften":[],"aktivitaeten":[]},{"id":1002,"bkperson_id":5758,"eingetreten_datum":"02.07.1801","ausgetreten_datum":"1805","umfeld":null,"kommentar":null,"mitgliedstyp_id":1,"updated_at":null,"pivot":{"geselligkeit_id":29,"personmitgliedsdaten_id":1002},"person":{"id":5758,"bknachname":"Kuhfahl","bkvorname":"Otto Christian Friedrich","bkgeschlecht":"m","fm_personen_id":null,"lexname":null},"funktionen":[{"id":375,"von_datum":"1801","bis_datum":"1805","funktion":"Sekret\u00e4r","pivot":{"personmitgliedsdaten_id":1002,"funktion_id":375}}],"mitgliedschaften":[],"aktivitaeten":[]}],"namens_aenderungen":[],"adressen_aenderungen":[]}}