Lebenslauf:
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Studium in Frankfurt/Oder.
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Hofkavalier beim Prinzen Heinrich von Preußen (2 Jahre).
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Landrat des Niederbarnimschen Kreises mit dem Titel eines Kriegs- und Domänenrats.
1786
Am 2. Oktober Erhebung in den Grafenstand und Erhalt des Schwarzen
Adlerordens. Am 5. Dezember Ernennung zum Staatsminister beim
Generaldirektorium, Schulenburg-Blumenberg erhält die Aufsicht über die
Provinzen Magdeburg und Halberstadt, die Grafschaft Hohenstein, das
Stift Quedlinburg, die Zuständigkeit für die Seehandlungskompagnie, die
Banksachen, die Witwenverpflegungsanstalt und -kasse sowie die
Tabaksadministration. Am 18. Dezember wird er von F. W. v. d.
Schulenburg-Kehnert ins Amt eingeführt. Nach dem Urteil Mirabeaus
verfügt S.-B. über keine Kenntnisse im Finanz- und Wirtschaftsressort: "(F)leißig,
klug, gewandt ist er zweifellos eine fähige Persönlichkeit, aber man
vermutet, daß es ihm an Ordnung fehlt und daß er mehr einen heißen Kopf
als Tatkraft besitzt, mehr eigene Ideen hat als das Geschick, sie mit
denen andererzu verbinden und zum Erfolg zu führen" .
1790
Ernennung zum Chef sämtlicher Mobilmachungs- und Kommissariatsgeschäfte
im April. Nach August Skalweit (Acta Borussica II
(Getreidehandelspolitik), Bd. 4) begeht S.-B. Selbstmord, weil im Laufe
der Mobilmachung von ihm mitverschuldete Fehler in der Magazinpolitik
offenbar werden. Nach Schulenburg/Wätjen (S. 253) wurde S.-B. "tragisches Opfer der inneren Zerrüttung des preußischen Staates in der nachfriderizianischen Zeit".
So haben neben den Mißerfolgen im Amt die Versuche J. Ch. Wöllners, den
Minister in Intrigen gegen Schulenburg-Kehnert zu verwickeln, S.-B. in
den Selbstmord getrieben.