Lebenslauf:
1740er/50er
Nach dem Tod der Eltern Erziehung durch den Grafen Podewils zu Krangen,
Unterricht durch den Pastor Pauli., Besuch des Königsberger Collegium
Fridericianum.
1758
Besuch der Viadrina, der Universität in Frankfurt/Oder. v. Hoym beginnt
das Studium der Rechtswissenschaften, verliert jedoch das Interesse und
wendet sich den Fremdsprachen zu. In diesem Bereich erhält er
Privatunterricht.
1761
Eintritt als Fahnenjunker in das Kürassierregiment von Schlabrendorf in
Breslau. Von Schlabrendorf rät v. Hoym ("wegen seines schwächlichen
Aussehens", ADB) zum Abschied und empfiehlt ihn seinem Bruder, dem
dirigierenden Minister v. Schlabrendorf. Der stellt v. Hoym am 8. August des
Jahres als Auskultator an der Breslauer Kriegs- und Domänenkammer an.
1762
Ernennung zum Kriegs- und Domänenrat (29. April).
1767
Ernennung zum Geheimen Rat und zum zweiten Kammerdirektor, kurz darauf
zum Direktor der Breslauer Kriegs- und Domänenkammer (März). Heirat mit
Antonie Louise Freiin v. Dyhrn und Schönau, Tochter des Freiherrn Anton
Ulrich v. Dyhrn, des Hofmarschalls und Kammerdirektors in Oels. Die Heirat
mit der Tochter eines wohlhabenden Grundbesitzers und der Tod des Vaters im
darauffolgenden Jahr bringt v. Hoym in den Besitz der Herrschaft Dyhernfurth
nebst Eichholz, Logau und Haugsdorf und ermöglicht es ihm, in Breslau "Hof
zu halten".
1768
Berufung nach Berlin, Auftrag, gemeinsam mit dem Geheimen Finanzrat
Flesch und den Kriegsräten Böhse und Bartsch eine Revision der vom
Oberpräsidenten v. Domhardt angefertigten Domänenanschläge durchzuführen
(27. Juni).
1769
Ernennung zum Präsidenten der cleveschen Kammer (11. Februar).
1770
Ernennung zum dirigierenden Minister von Schlesien (19. Januar) als
Nachfolger v. Schlabrendorfs. Über die Tätigkeit v. Hoyms als
Provinzminister berichtet Fechner (in ADB), daß die Politik des Ministers
sich stets an den Anforderungen des jeweiligen Monarchen orientiert habe und
sie daher uneinheitlich gewesen sei. (Fechner führt einzelne Maßnahmen unter
der Regierung v. Hoyms in den Bereichen Landwirtschaft,
Wirtschaftsförderung, Verkehrspolitik, Fürsorgewesen, Schulwesen und
Lehrerausbildung, Gesundheitspflege und Wissenschaft an.) Victor Loewe (in
DBA) urteilt über Hoym, daß die "Schmiegsamkeit seines Wesens (...)
vielleicht das bezeichnendste Merkmal seiner mehr als dreißigjährigen
Amtsführung" sei. Durch seine Tätigkeit als Provinzminister erwirbt Hoym
sich das besondere Vertrauen Friedrichs II.
1771
Gründung der "Ökonomisch-patriotischen Gesellschaft", gemeinsam mit
Carmer.
1786
Erhebung in den Grafenstand durch Friedrich Wilhelm II., Ernennung zum
Domprobst von Cammin und Erhalt des Schwarzen Adlerordens.
1793
Hoym erhält unter der Oberleitung des Ministers Otto Carl v. Voß die
Verwaltung der Kammern von Posen und Petrikau, nach der dritten polnischen
Teilung erhält er schließlich die Verwaltung Südpreußens, unabhängig von der
Berliner Zentralbehörde. An der Regierung Hoyms, die sich nicht an den
strengen Grundsätzen der preußischen Verwaltungstradition orientiert, wird
Kritik geäußert, die jedoch nie dazu führt, daß Friedrich Wilhelm II. - dem
Hoym sehr nahe gestanden haben soll - oder Friedrich Wilhelm III. ihm das
Vertrauen entziehen. (Zur Kritik an Hoym siehe C. Gründhagen.).
1795
Hoym streckt dem König die finanziellen Mittel für die Huldigung in
Warschau vor. Daß Hoym dem Monarchen mit Geldern der schlesischen Provinz
aushilft, ist kein Einzelfall.
1798
Hoym gibt die Verwaltung Südpreußens ab.
1806
Hoym versagt dem Grafen Pückler und den Brüdern Freiherren v. Lüttwitz
die Unterstützung bei ihrem Plan, zur Abwehr der Napoleonischen Truppen die
Landesbewaffnung durchzuführen. Hoym setzt sich mit dem größten Teil der
Landeskasse nach Liegnitz ab und übersendet Friedrich Wilhelm III. das Geld,
der wiederum sehr ungehalten darüber ist, daß die Mittel nicht zur
Landesverteidigung verwendet wurden. Hoym bittet um Befreiung von seinen
Aufgaben, was ihm am 22. Dezember des Jahres gewährt wird. Hoym begibt sich
daraufhin nach Dessau.
1807
Die Hoffnung, in Friedenszeiten wieder Anstellung im Staatsdienst zu
finden, wird enttäuscht: V. Hoym erhält am 30. August seine endgültige
Entlassung.
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gemaltes Porträt in: Schlesische Lebensbilder, Bd. 2, 1926, S. 471.