1724Taufe am 7. Mai im böhmischen Alt Benatky, einem rund 30
Kilometer nordöstlich von Prag gelegenen Ort. Benda erlernt bereits sehr früh
das Violinspiel.
1742
Benda wird zur Zeit des schlesischen Kriegs gemeinsam mit
seinen Eltern, die sich als geheime Nichtkatholiken in einer konfessionell
schwierigen Situation befinden, und mit seinen Geschwistern aus der
Leibeigenschaft in Böhmen befreit. Dies gelingt auf eine Intervention seines
älteren Bruders Franz (22.11.1709-07.03.1786) hin, der Friedrich II. hierum
gebeten hatte. Die Familie darf offiziell nach Potsdam ausreisen. Von nun
unterrichtet ihn im Violinspiel sein Bruder Franz, der als erster Violinist
nicht nur die Soli der höfischen Abendkonzerte ausführt, sondern auch als
Begleiter des Königs bei dessen Flötenspiel in Erscheinung tritt. Joseph
erweist sich als sehr talentierter Instrumentalist, der in der Rangfolge der
Bendas seinem Bruder Franz am nächsten kommen sollte. Noch 1742 wird Joseph Mitglied
der königlichen Hofkapelle mit einem Einstiegsgehalt von 225 Talern, das
zeitweise rasch, aber im Grunde immer stetig ansteigt (1751 auf 400 Taler, 1771
auf 600 Taler).
1786
In den letzten Lebensjahren von Franz Benda vertritt Joseph
den schon seit den 1760er Jahren an Gicht leidenden Bruder als Konzertmeister
und übernimmt 1786 unmittelbar nach dessen Tod die Konzertmeisterstelle der
Hofkapelle. Sein Gehalt beträgt jetzt 1200 Taler, das entspricht der Einstiegsbesoldung,
die Johann Friedrich Reichardt zu Beginn seiner Kapellmeisterzeit bei Friedrich
II. 1775 erhält.
1787
Benda scheidet vermutlich in diesem Jahr aus seinem Amt als
Konzertmeister aus. Als Pensionär bezieht er zunächst weiterhin 1200 Taler, die
dann ab 1798 um ein Drittel auf 800 Taler gekürzt werden.
1804
Joseph Benda stirbt am 22. Februar 1804 in Berlin.
WERKE:
- Études de violon ou caprices. Oeuvre posthume de
Messieurs François et Joseph Benda, Leipzig 1800/1805.
- Sonate für Violine und Basso, A-Dur
Eduard Mutschelknauss
LITERATUR:
- Art. Benda, Familie,
in: Die Musik in Geschichte und Gegenwart,
Personenteil, Bd. 2, Kassel und Stuttgart 1999, Sp. 1055–1074, spez. 1070.