Lebenslauf:
1739
Am 31. Dezember Geburt in Berlin.
1759
Arnim studiert an der Universität in Göttingen.
1763
Ernennung zum Rat am Berliner Kammergericht.
1764
Rat und Assessor beim uckermärkischen Obergericht.
1764
Heirat mit Freda Antoinette, Baronesse von Cramm.
1769
Ernennung zum Geheimen Justizrat, zum Direktor (Vizedirektor:
Ruppel-Kuhfuss) des uckermärkischen Obergerichts und des Pupillenkollegiums
(19. Januar).
1776
Vize-Direktor bei der kurmärkischen Landschaft (1. Februar).
1780
Niederlegung der Ämter beim Obergericht.
1786
Erhebung in den Grafenstand durch Friedrich Wilhelm II. (2. Oktober),
Ernennung zum "Wirklichen Geheimen Etats-, Kriegs und dirigierendem Minister
und Vize-Präsident beim Generaldirektorium". Als Oberjägermeister wirkt er
an der Neuordnung des preußische Forstwesens mit.
1798
Niederlegung seiner politischen Aufgaben aus Krankheitsgründen. Arnim
erhält den Roten Adlerorden. Er war auch Ritter des St. Johanniter-Ordens
und Ehrenmitglied der Akademie der Künste.
1801
Im Alter von 62 Jahren verstirbt Arnim am 21. Januar.
Nachruf in der Haude- und Spenerschen Zeitung Nr. 11 vom 24. Januar 1801:
Ein sanfter Tod endete am 21sten d. M. die mehrjährigen körperlichen Leiden Sr. Excellenz, des königl. Staatsministers und Ober-Jägermeisters, Ritters des königl. rothen Adler- und Johanniter-Ordens, Erbherrn auf Boytzenburg, Zichow etc. Herrn Grafen von Arnim, in seinem 62sten Lebensjahre. Der Staat verlohr in ihm einen Mann von ausgezeichneten Kenntnissen, ächter Religiosität, seltener Rechtschaffenheit und regem Patriotismus. Was er, durch die Vereinigung dieser Eigenschaften würckte, davon geben seine elfjährige, ruhmvolle Dienstführung als Staatsminister und Chef des Forst-Departements und sein häusliches Leben, redende Beweise. Er trocknete so manche Thränen des Unglücklichen gern und im Stillen, und die Zeugen der von ihm ohne Geräusch verübten, desto ächteren Tugenden dürfen erst jetzt, nach seinem viel zu frühen Hinscheiden auftreten. Diese Tugenden sind sein schönstes Monument, und in dem Herzen so vieler, welchen er Wohlthäter war, ist dem Verewigten ein unvergängliches Denkmahl gestiftet.
SH