Vorname unbekannt Beck[e]ly

Lebensdaten

Nachname:
Beck[e]ly
Vorname:
Vorname unbekannt
Geschlecht:
männlich
Beruf(e):
  • Restaurator

Biographie

Lebenslauf:
Von Beckely - so die Schreibweise in der Mehrzahl der archivalischen Nachrichten, vermutlich leitet sich der Name von 'Bequelin' ab -  konnten bisher weder der Vorname noch die Lebensdaten ermittelt werden. Jedoch ist aus den Senatsprotokollen der Akademie der Künste einiges über seine Tätigkeit als Aufseher der Bildergalerie im Berliner Schloß und als Gemälderestaurator zu erfahren. Die Nachrichten zu letzterer Tätigkeit bieten interessante Einblicke in die Arbeitsumstände eines zu dieser Zeit noch gar nicht definierten und regulierten Berufsstandes.

Im Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat ist ein 'Beckly' in den Jahrgängen 1795-1805 als Wappenmaler im Geheimen Archiv-Cabinett verzeichnet. Die Anzeige in der Haude-Spenerschen Zeitung von 1794 bestätigt die Identität von Restaurator und Wappenmaler.


1789
Die Protokolle der Sitzugen des Akademischen Senats vom 9. Mai 1789 verzeichnen die geplante Vereidigung von Beckely als "Gallerie Wärter". Er soll an den Tagen, an denen die Bildergalerie für Studenten zum Kopieren geöffnet ist, die Aufsicht führen.
Im folgenden Absatz des Protokolls ist vermerkt, daß der Maler Schulz (kein Vorname genannt), der als Bilderrestaurator tätig ist, seine Methode auf Bitte des Senats schriftlich aufgezeichnet und versiegelt bei der Akademie hinterlegt hat. (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 10, fol. 24).

1792
Das Protokoll vom 17. März 1792 vermerkt, daß ein Ziehsohn Beckelys, Carl Wege, freien Zeichenunterricht an der Akademie erhalten könne. (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 41, 30.11.1793, S. 267).

1793
Wird Beckely in einem Protokoll der Senatssitzungen der Akademie erwähnt: er solle die  Einhaltung neu erlassener Vorschriften zum Verhalten der Kunststudenten, die in der Kgl. Bildergalerie nach Gemälden kopieren, überwachen. (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 41, 30.11.1793, S. 409).

1794

Im Sitzungsprotokoll wird erwähnt, daß dem Gallerie-Wärter Beckely sein Anrecht auf freie Wohnung im Schloß attestiert wurde (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 41, 02.08.1794, S. 478).

Am 16. August vermerkt das Protokoll der Senatssitzung, daß "nach erfolgtem Ableben des Mahler Schulze" dem Beckely 100 Taler Zulage zu seinem Gehalt bewilligt werden. "Auch wurde die in Deposito der Academie versiegelt befindlich gewesene Schulzische Methode, oder Anweisung alte Gemählde zu repariren, von d[es] H[errn] Curatoris Excellenz, entsiegelt und an sich genommen. Um zu beurtheilen, ob Beckely sich nach der Anweisung des p Schulze diese Kunst zu eigen gemacht, und in der Folge die Königl. Gemählde zur Reparatur erhalten könne, hat d[er] H[err] Puhlmann ihm ein Probestück aufgegeben und wird den Erfolg daran anzeigen, da dem Befinden nach, der p Beckely als Reparateur beschäftiget und in dieser Qualitaet dem Publico durch die Zeitungen bekandt gemacht werden soll." (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 41, S. 480f.).

Haude-Spenersche Zeitung Nr. 121, 09.10.1794, Anzeige auf der Titelseite    
Nachdem der zum Wappenmahler bei der Geheimen Staatskanzlei ernannte Mahler Beckely dargethan hat, daß er eben so gut, als der verstorbene Hofmahler Schultze, im Stande ist, beschädigte und verdorbene Gemählde vollkommen wieder herzustellen, ihm auch zu dem Ende sämtliche Königliche Arbeiten dieser Art anvertrauet werden, so wird dieses dem Publiko mit der Nachricht hiemit bekannt gemacht, daß dem etc. Beckely beschädigte Gemählde von Werth zur geschickten Wiederherstellung mit Sicherheit anvertrauet werden können. Berlin, den 8. Oktober 1794.
Curatorium der Königl. Akademie der bildenden Künste und mechanischen Wissenschaften.
Freiherr von Heinitz


In der Senatssitzung vom 25.10.1794 wird festgehalten:
3.) Da der Mahler Beckely sich hinreichen legitimiret hat, daß er von dem verstorbenen Mahler Schulze die Kunst: beschädigte und verdorbene Gemählde vollkomen wieder herzustellen, gründlich erlernt habe, so ist derselbe an die Stelle des p Schulz als Reparateur in Ansehung der Königlichen Arbeiten angenomen, und solches bereits dem Publico mittelst der hiesigen Zeitung, durch das Insertum vom 8n. d. M. öffentlich bekannt gemacht worden. Wenn mittelst der p Beckely nachher noch unter 15n. d. M. schriftlich eingekommenen, sich über die, in dem hiesigen Intelligenz-Blatt vom 14n. d. M. enthaltene Bekanntmachung des Frieseurs Thormann "daß er von dem verstorbenen Hofmahler Schulze dessen Kunst erlernet habe und in Besiz dessen Geheimniß sey;" /485/ beschwert und gebeten hat, ihm als den Nachfolger des Schulze, das Patent darüber zu ertheilen und dabey dem Unwesen des p Thormann zu steuern; so ist heute darauf resolviret worden, dem p. Beckely zwar eine Ausfertigung über seine Annahme als besoldeten Reparateur an die Stelle des p Schulze zu ertheilen, dabey aber ihm zu eröfnen, daß die Academie in Ansehung seiner Beschwerde wider den Thormann nichts weiter thun könne, in dem der Beckely von ihr, als Königlicher Reparateur durch das Insertum vom 8n. hujus anerkannt und in solcher Qualitaet dem Publico empfohlen worden; glaube er aber, daß der p Thormann sich wiederrechtlicherweise etwas anmaße und berühme, daß ihm dem p Beckely Schaden und Nachtheil bringe, so sey es ihm unbenomen, sein Recht wider dem p Thormann in foro competente zu suchen und auszuführen.  (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 41, S. 484f.).


1797
Haude-Spenersche Zeitung Nr. 19, 14.02.1797   
Das Curatorium der Akademie der bildenden Künste und mechanischen Wissenschaften wird, durch die eingegangenen Klagen über die übeln Folgen, welche die Reparatur schadhafter Gemälde durch solche Leute, die weder im Zeichnen gebübt, noch in der Mahlerei die geringsten Kenntnisse besitzen, auch keine Begriffe von dem Auftragen der Farben nach den verschiedenen Schulen und Meistern haben, neuerlich wieder entstanden sind, veranlasset, dem Publiko abermals in Erinnerung zu bringen, daß das Curatorium, nach dem Tode des Hofmalers und Reparateurs Schulze, den Maler und Königl. Bilder-Gallerie-Wärter Beckely, zum Reparateur der Gemälde angeordnet hat, an welchen das Publikum, zur Verhütung allen Schadens an dessen wiederherzustellenden Gemälden, sich sicher und ohne übertriebene Forderungen zu befürchten, wenden kann. Berlin, den 10. Februar 1797.
Curatorium der Königl. Akademie der bildenden Künste und mechanischen Wissenschaften.
Freiherr von Heinitz.

Am 25. November vermerkt das Protokoll, daß Puhlmann als Galerie-Inspektor und Beckely und Brandenburg als Galeriewärter in Berlin einen Eid auf den neuen König geleistet hätten.

1798
Am 14. Juli wird im Senat der Akademie beratschlagt, ob Beckely ein Gemälde des taubstummen Malers Hoffmann, das dieser aus Italien mitgebracht und das beim Transport gelitten hat, restaurieren solle. Drei Gemälde des Hoffmann müssen durch Beckely vor der Akademieausstellung noch mit Firniß überzogen werden. (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 42, fol. 36)

1804
Durch den Reichsdeputationshauptschluß 1802 verliert das Fürstbistum Hildesheim seine Souveränität an Preußen, dem es bis 1807 angehört. Nicht näher genannte Gemälde aus Hildesheim gelangen nach Berlin. Am 18. Februar fragt der Senat beim Kurator an, ob eine Restaurierung der Bilder gezahlt werden könne: "Die aus Hildesheim angelangten Gemälde sind in einem Zustande, daß solche einer Reparatur bedürfen, sowol um richtig beurtheilt zu werden wie auch, wenn sie höheren Orts sollten praesentirt werden". (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 43, fol. 90)
Die Restaurierung wird genehmigt, Beckely um einen Kostenvoranschlag gebeten. Dieser erscheint dem Senat zu hoch, Weitsch erbietet sich, mit Beckely zu verhandeln. Beckely hat für die Restaurierung von 22 Bildern 230 Reichstaler und 6 Groschen verlangt, Weitsch wollte ihn jedoch auf 120 Reichstaler herunterhandeln. Das Kuratorium fordert den Senat auf, Beckely darauf hinzuweisen,  "daß er sein Gehalt aus der Kunst Academie Casse beziehet und dafür auch, gegen billige Vergütung der Mühe und Auslagen, solche Dienste leisten nicht aber sie so in Anschlag bringen müße, als es bey privat Personen geschiehet, gegen die er keine nähere Verbindlichkeit hat". (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 43, fol. 136)
Beckely lehnt eine Übernahme der Restaurierung aller Bilder zu diesem Preis ab, er könne nur einen Teil behandeln. (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 43, fol. 149)

1806
Am 16. März Eintrag ins Protokoll:
Nachdem Beckely sich auf das Angebot der Akademie nicht einlassen wollte, wurde "genehmiget, daß die Besten, und der Reparatur am mehrsten bedürfenden Stücke ihm dazu übergeben werden sollten und man das revidirte und attestirte Kosten Verzeichniß zu seiner Zeit erwarten wolle. Wenn jetzt 7. Stück allein ohngesehen soviel kosten sollen, als damals von ihm für 22. Stück ausgesezt worden; so scheint die Forderung übertrieben, und von dem p Beckely nicht bedacht zu seyn, daß er von der Académie, die ihm eine Pension giebt, nicht so viel, als von andern, verlangen könne, für die er eine ähnliche Verpflichtung nicht hat." (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 45, fol. 49f.)

Am 5. April teilt das Kuratorium die Entscheidung mit, daß die zuletzt vereinbarte Summe ganz an Beckely gezahlt werden soll, weil der Senat der Meinung ist, "daß deren Restauration, um ihrem gäntzlichen Verderben zuvorzukommen, dringend nothwendig waren gewesen, und solche mit dem gehörigen, von dem Drectorio approbirten Fleiße und Erfolg ausgerichtet ist; so sind die liquidirten 119 rtl 19 gr dem p Beckely bezahlt worden. Die andern 15 Stück Gemählde können vorerst so bleiben, bis man Gelegenheit hat, eine Wohlfeilere Restauration zu erhalten." (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 45, fol. 59f.)

Bei dieser Gelegenheit macht das Kuratorium den Senat auf die großen Fortschritte aufmerksam, die in Paris in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Kunstrestaurierung gemacht wurden, "weil so viel Gemählde dahin geschlept, und unter Weges zum Theil verdorben sind". Darüber könne der "zulezt in Paris gewesene Hr Prof: Burnat zunächst Auskunft geben". Burnat und Beckely sollten zusammengebracht werden. Der Senat erhält die Abschrift einer Abhandlung über die Restauration der Madonna del Foligno aus einer Zeitschrift (auf der linken Seite an dieser Stelle hinzugefügt: „die, in der beyliegenden Zeitung roth angestrichene Stelle“).(GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 45, fol. 59f.)
Der besagte Aufsatz wurde in der Haude-Spenerschen Zeitung Nr. 36, 25.03.1806 veröffentlicht. Lazarus Bendavid berichtet darin minutiös über die Ablösung der Farbschicht vom Malgrund aus Holz, die im Louvre durch "den Mechanicus Haquin und den Maler Röser" vorgenommen wurde.

 Am 12. April wird im Protokoll der Senatssitzung noch einmal auf die in Paris angewandten Methoden hingewiesen: die "gegenwärtig angewandte, und in mehreren dortigen Schriften, besonders in den 'Mémoires de l'Institut National  [des Sciences et Arts], Littérature et Beaux-arts', Tome V. bekannt gemachte Art, alte Oelgemählde zu restauriren und auf Leinwand vom Holz überzutragen", sei der Aufmerksamkeit des Senats nicht entgangen. Director Frisch habe in dem beigelegten Aufsatz eine kurze Geschichte dieser Restaurationsart entworfen. Aufsatz und Artikel sollen Beckely und Burnat zugeschickt werden. (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt III, Nr. 45, fol. 64 - Frischs Aufsatz dort nicht mehr enthalten)

1813/1814

Johann Gottlieb Schadow erwähnt in seinen Lebenserinnerungen, daß während der Befreiungskriege Werke aus der Gemäldegalerie und Kunstkammer des Berliner Schlosses in Sicherheit gebracht wurden, um sie vor möglichen Kriegsschäden zu schützen. Nach Niederlagen der Verbündeten befürchtete man eine erneute Belagerung oder gar Einnahme Berlins durch die Napoleonische Armee. Die Kunstwerke wurden über Breslau in Schlesien in Sicherheit gebracht. Nach der Völkerschlacht im November 1813 kamen sie wieder zurück nach Berlin. Der Transport verursachte erhebliche Schäden: "Die Eile, mit welcher die Kisten gefertigt wurden, und das eindringende Regenwasser verdarben eine Anzahl guter Gemälde, die nachmals einem Restaurateur übergeben wurden, welcher in dem glücklichen Wahn verblieb, alles wiedergutgemacht zu haben." (Schadow, Kunstwerke und Kunstansichten, hg. Götz Eckhardt, Berlin 1987, Bd. 1, S. 102 u. Anm. Bd. 2, S. 540f.) Der Restaurator war - so Götz Eckhardt in seinem Kommentar zu den Lebenserinnerungen - Beckely.

Claudia Sedlarz, Stand Mai 2011

Register

Fachregister:
  • Bildende Kunst
Institutionsregister:
  • Akademie der Künste
  • Bildergalerie

Person: Vorname unbekannt Beck[e]ly, Berliner Klassik, hrsg. v. der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, 2003-2013. URL: https://berlinerklassik.bbaw.de/personen/7441.

Link zu den API-Daten: https://berlinerklassik.bbaw.de/api/personen/7441