Statuten:
Entwurf der Statuten in Arnims Gründungszirkular "Vorschlag zu einer deutschen Tischgesellschaft".
Auf der ersten Versammlung am 18.1.1811 (=Jahrestag der preußischen Krone) wurde die endgültige Fassung der Statuten protokolliert:
"Am Krönungstage des 1811ten Jahres nach Christi Geburt (am 18 Januar) ist die deutsche Tischgesellschaft durch freye Uebereinkunft der versammelten Männer gestiftet und durch mündliche Verhandlung folgende Gesetze verabredet worden.
I. Art der Zusammenkunft und Form der Verhandlung
Alle vierzehn Tage Dienstags gegen drey Uhr Tags versammelt sich die deutsche Tischgesellschaft zum Mittagsessen bey dem Wirthe des Casino, jedoch ist niemand verpflichtet an jedem Versammlungstage zu erscheinen als der Sprecher oder einer der Gesellschaft, dem er sein Geschäft übertragen hat, welches darin besteht, das Tagblat von jedem Versammlungstage zu schreiben, worin die neueingeführten Gesetze eingetragen, die gehaltenen Reden sowie alle andern allgemeinen Mittheilungen an Kunstsachen, Büchern, Gesängen erwähnt oder beygelegt werden, die aufgenommenen Mitglieder genannt werden, den Schluß jedes Tagblats macht die Zahl der gegenwärtig gewesenen Mitglieder und die Namen der Gäste und derer, die sie eingeführt haben.
2. Das Verhältniß zum Gastwirth und die Umfrage bey den Mitgliedern zu besorgen.
1. Alle öffentlichen Verhandlungen der Gesellschaft zu ordnen, alles ihm schriftlich darüber mitgetheilte zu verlesen, die Ordnung der Tafel zu erhalten, die Gesundheiten auszubringen, an ihn werden alle mündlichen Vorträge die in Beziehung auf die Gesellschaft stehen, gerichtet; er beantwortet sie entweder gleich, oder verlangt eine bestimmte Zeit zur Ueberlegung. Alle Verhandlungen über die gesetze geschehen nach der Suppe, nach Gefallen darf jeder stehend oder sitzend seinen Vortrag halten.
II. Zahl der Mitglieder und Gäste im Allgemeinen oder besonders an jedem Tage
Die Zahl der Mitglieder darf in Hinsicht des Raumes nicht über sechzig steigen. Erscheinen an einem Versammlungstage weniger als zwanzig, so müssen alle Nichterscheinenden dem Gastwirthe die Zahl der Restanden vergüten, um ihm eine bestimmte Einnahme für die Freyhaltung des Zimmers zu sichern.
Die Umfrage, wer erscheinen wird, geschieht einige Tage vor jeder Versammlung, der Diener erhält dafür von jedem Mitgliede jedesmal einen Groschen Münze.
Jedes Mitglied ist befugt Fremde mitzubringen, doch muß dem Gastwirthe davon voraus Nachricht gegeben werden, theils seiner Einrichtung wegen, theils wegen des möglichen Falles, daß die Zahl der kommenden Mitglieder den Raum des Saales so füllte, daß die Gäste keinen Platz fänden.
III. Vorläufige Bestimmungen über künftig aufzunehmende Mitglieder
Bey künftig aufzunehmenden Mitgliedern findet kein Ballotieren statt weil es die Ehre des Einzelnen bey einem Vergnügen aufs Spiel setzt, wer von zehn Mitgliedern mit ihres Namens unterschrift beym Tagblat als der Gesellschaft wohlanständig und angemessen eingeführt wird, ist dadurch ordentliches Mitglied. Die Gesellschaft versteht unter dieser Wohlanständigkeit, daß es ein Mann von Ehre und guten Sitten und in christlicher Religion geboren sey, unter dieser Angemessenheit, daß es kein Philister, als welche auf ewige Zeiten daraus verbannet sind.
IV. Vom Austrit aus der Gesellschaft
Jedes Mitglied ist zu jeder Zeit berechtigt ohne Anzeige der Gründe aus der Gesellschaft zu treten
Die Erklärung von guten Mitgliedern mit ihres Namens Unterschrift, daß eines der Mitglieder zum Philister herabgesunken, bestimmt dessen Trennung von der Gesellschaft.
Wer nach dem Essen der Suppe erscheint, deren Auftragen durch den Sprecher bestimmt wird zahlt acht Groschen Strafe, eben so wer ohne vorher zu fragen kommt oder wer nicht kommt nachdem er zugesagt hate
Die zehn ver......enden zahlen jeder zwölf Groschen"
(Stiftung Weimarer Klassik, GSA 03/262,1)
Gesetze gab es über "I Art der Zusammenkunft und Form der Verhandlung", "II Zahl der Mitglieder und Gäste im Allgemeinen und insbesondere an jenem Tage", "III Vorläufige Bestimmungen über künftig aufzunehmende Mitglieder" und "IV Vom Austritt aus der Gesellschaft".
Der Leiter, der "Sprecher", hatte auch das Protokoll zu führen. Der Sprecher stand an der Spitze der Vereinshierarchie
Ursprüngliche Höchstzahl von 50 Mitgliedern wurde bereits beim ersten Treffen auf 60 erhöht.
Es waren Reden, aber auch "Mitheilungen an Kunstsachen, Büchern und Gesängen" vorgesehen. Das gemeinsame Mahl stand im Zentrum des Treffens; Verhandlungen über Gesetze hatten erst danach stattzufinden.
Stiftungslied: "Stiftungslied der deutschen Tisch-Gesellschaft am Krönungstage dem 18ten Januar 1811 vom Stifter L. A. v. Arnim"
Kosten: 1 Reichstaler für das Essen, dazu noch ein Groschen für den Boten, acht Groschen Strafgeld bei Verspätung usw.
keine Frauen als Mitglieder
keine Juden als Mitglieder, auch keine getauften Juden
Gründungskonstellation:
das Datum mit Bezug der deutschen Tischgesellschaft zum preuß. Königshaus
der Ort, das Casino-Lokal, ein einem Wirtshaus angegliederter größerer Speiseraum oder ein unabhängig davon für Vereinsversammlungen zu mietender Saal mit Bewirtung
die Statuten
das Stiftungslied